Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem Auftraggeber (nur gewerbliche Kunden) und dem Ingenieurbüro Oliver Eichhorn (‚sicherheITsmensch‘). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung, i.d.R. ein schriftlich bestätigtes Angebot, durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn sie durch sicherheITsmensch schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Pflichten des Auftragsgebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat sicherheITsmensch unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von sicherheITsmensch beeinträchtigen könnte. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht oder kommt er mit der Annahme bzw. Abnahme der von sicherheITsmensch angebotenen Leistung in Verzug, so ist sicherheITsmensch berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist sicherheITsmensch berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen, mindestens jedoch die Hälfte des Netto-Auftragswertes.

3. Haftung

SicherheITsmensch schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht. SicherheITsmensch haftet nicht für die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von sicherheITsmensch vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. 

SicherheITsmensch übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber von diesem erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Seiten des Ingenieurbüros Eichhorn, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen. Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen von Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zu externen Veranstaltungsorten.

Die Beratung, Schulung, Dokumentation o.ä. ist eine Dienstleistung, die nach bestem Fachwissen erfolgt und der Mitarbeit des Auftraggebers bedarf. Die Dienstleistung erfolgt, wie bei den beratenden Berufen üblich, ohne Gewährleistung.

4. Copyright und Urheberrechte

Sämtliche von sicherheITsmensch erstellten Schulungsunterlagen bzw. Arbeitsunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Diese Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Jegliche Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung, auch in Teilen der Unterlagen, sind untersagt. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

5. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und „vertrauliche Informationen“ werden von dem Ingenieurbüro Eichhorn sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt. SicherheITsmensch ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die es aufgrund einer Vertragsanbahnung oder einer Vertragsabwicklung vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Daten, insbesondere geschäftlicher, kommerzieller und technischer Art, gleich in welcher Form, die zwischen den Vertragsparteien, im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag ausgetauscht werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder bei vernünftiger Beurteilung als Betriebsgeheimnisse erkennbar sind.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auch etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von sicherheITsmensch zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

6. Schulungen und Seminare

Schulungen und Seminare werden i.d.R. beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt. Vom Auftraggeber sind geeignete Räumlichkeiten und die notwendigen Hilfsmittel (z.B. Beamer) zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen sind im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abzusprechen. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die jeweils vereinbarten Regelungen.

7. Zahlungsbedingungen

Durch sicherheITsmensch erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum bindend. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bis zur Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages bleiben alle Rechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen im Eigentum von sicherheITsmensch. Eine Vergütung der durch sicherheITsmensch erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in Euro.

8. Stornierungen durch den Auftraggeber

Vom Auftraggeber beauftragte Leistungen können bis 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin kostenfrei storniert werden. Danach werden 50 % der Auftragssumme berechnet. 

SicherheITsmensch ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) im angemessenen Rahmen zu verschieben. Gleiches Recht gilt für den Auftraggeber.

9. Ersatzansprüche

Stornierung, Terminverschiebung oder Beendigung der Zusammenarbeit begründen keine Ersatzansprüche. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinne oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

10. Beendigung der Zusammenarbeit

Der Auftraggeber kann eine längerfristig vereinbarte Zusammenarbeit, z.B. in Form eines Beratungsmandats, einer Bestellung zum IT-Sicherheitsbeauftragten usw., mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Gleiches Recht gilt für sicherheITsmensch.

Zum Ende der Beauftragung werden dem Auftraggeber alle im Zuge der Zusammenarbeit erstellten Unterlagen und Dokumentationen ausgehändigt. Die Rechte zur freien Nutzung dieser Unterlagen gehen auf den Auftraggeber über.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch das Ingenieurbüro Eichhorn vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind nur in Schriftform wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

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